Fachgerechte Überprüfung von Leitern und Tritten nach den Vorgaben der VV-Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gehört zu unserem Leistungsumfang.
Es gibt einige Aspekte, die bei der Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten zu beachten sind. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, dass Leitern und Tritte systematisch auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Die UVV-Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die regelmäßige Überprüfung nach DGUV 208-016 durch eine qualifizierte Fachkraft vor.
Grundsätzlich sind alle Leitern und Tritte zu prüfen. Gemäß DGUV Information 208-016 sind folgende Leitern gebräuchlich:
Treppenleitern Daneben wird häufig folgendes Leiterzubehör verwendet, welches ebenfalls zu prüfen ist:
Das freundliche Fachpersonal der Schäfer Industriewartungen GmbH & Co. KG führt die Überprüfung Ihrer Leitern und Tritte fachgerecht durch:
Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette Auf Wunsch führen wir auch Instandsetzungsarbeiten an Ihren Leitern und Tritten durch, beispielsweise:
Fester Bestandteil unserer Inspektionen ist ein Vor- und Nachgespräch mit dem Betreiber der Leitern und Tritte. Bei einem positivem Prüfungsergebnis dokumentiert dies eine Prüfplakette und eine ausführliche Dokumentation.
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