Sichere Arbeitsmittel

Prüfung von Leitern und Tritten

Fachgerechte Überprüfung von Leitern und Tritten nach den Vorgaben der VV-Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gehört zu unserem Leistungsumfang.

Prüfung von Leitern und Tritten

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Es gibt einige Aspekte, die bei der Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten zu beachten sind. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, dass Leitern und Tritte systematisch auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Die UVV-Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die regelmäßige Überprüfung nach DGUV 208-016 durch eine qualifizierte Fachkraft vor.

Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen,
  • fehlende Bauteile,
  • ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern).

Was wird geprüft?

Grundsätzlich sind alle Leitern und Tritte zu prüfen. Gemäß DGUV Information 208-016 sind folgende Leitern gebräuchlich:

  • Anlegeleitern
  • Schiebeleitern mit und ohne Seilzug
  • Rollleitern
  • Steckleitern (Feuerwehrfahrzeuge, u.ä.)
  • Glasreinigerleitern (Etagenleitern und Tourenleitern)
  • Stehleitern mit Plattform
  • Beidseitig besteigbare Stehleitern
  • Fahrbare Stehleitern (beidseitig)
  • Podestleitern
  • Mehrzweckleitern
  • Dachdeckerauflegeleitern
  • Seilleitern
  • Mast- und Hängeleitern
  • Saal-/ Montageleitern
  • Höhenverstellbare Stehleitern

Treppenleitern Daneben wird häufig folgendes Leiterzubehör verwendet, welches ebenfalls zu prüfen ist:

  • Wandabstützung
  • Leitertraversen (gerade oder gebogen)
  • Aufsetz-/ Einhak-/ Einhängevorrichtungen
  • Leitergurte
  • Schwenkbare Füße
  • Stahlspitzen
  • Holmverlängerungen
  • Höhenausgleich für gerade Leitertraversen
  • Seitengeländer/ Haltebügel
  • Einhängepodeste
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Das freundliche Fachpersonal der Schäfer Industriewartungen GmbH & Co. KG führt die Überprüfung Ihrer Leitern und Tritte fachgerecht durch:

  • Systematische Erfassung und eindeutige Kennzeichnung der Leitern und Tritte
  • Überprüfung der Leitern und Tritte anhand einer Checkliste

Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette Auf Wunsch führen wir auch Instandsetzungsarbeiten an Ihren Leitern und Tritten durch, beispielsweise:

  • Auswechseln/Einbau von Leiterfüßen
  • Kürzung der Leiter bei Beschädigung der Holmenden
  • Austausch von einschraubbaren Sprossen.

Fester Bestandteil unserer Inspektionen ist ein Vor- und Nachgespräch mit dem Betreiber der Leitern und Tritte. Bei einem positivem Prüfungsergebnis dokumentiert dies eine Prüfplakette und eine ausführliche Dokumentation.

Wir helfen Ihnen gerne – Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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Ihr Ansprechpartner

Sven Reinisch

Techn. Serviceleitung
Fachkraft für Regalprüfung nach DGUV 108-007
Fachkraft für Leitern und Tritte nach DGUV 208-016

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